Die Gründung der UNO
Vor 70 Jahren, am 26. Juni 1945 wurde in San Francisco die Charta der Vereinten Nationen unterzeichnet. Der Gründungstext der neuen internationalen Organisation mit 51 Mitgliedstaaten verfolgt das Ziel, den weltweiten Frieden und die Sicherheit nach dem Zweiten Weltkrieg sicherzustellen.
Das konstitutive Mittel der Vereinten Nationen, die so genannte Charta, ist das Ergebnis eines langen Prozesses, dessen erste Entwürfe bereits vor Kriegsende im Oktober 1944 skizziert werden. Sie wird am 26. Juni 1945 durch die Unterzeichnung von 50 Staaten (Polen unterzeichnet später, zählt aber dennoch zu den Gründungsstaaten) akzeptiert und tritt am 24. Oktober 1945 in Kraft. Die Präambel der Charta ist das Zeugnis der enormen Hoffnung, die die Nationen aus diesem neuen internationalen Instrument schöpfen: "Wir, die Völker der Vereinten Nationen, fest entschlossen, künftige Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren, die zweimal zu unseren Lebzeiten unsagbares Leid über die Menschheit gebracht hat, unseren Glauben an die Grundrechte des Menschen, an Würde und Wert der menschlichen Persönlichkeit, an die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie von allen Nationen, ob groß oder klein, erneut zu bekräftigen. Bedingungen zu schaffen, unter denen Gerechtigkeit und Achtung vor den Verpflichtungen aus Verträgen und anderen Quellen des Völkerrechts gewahrt werden können, den sozialen Fortschritt und einen besseren Lebensstandard in größerer Freiheit zu fördern, und für diese Zwecke [...]".
Bei einem solch ehrgeizigen Projekt durften natürlich auch die zahlreichen unterschiedlichen Interessen nicht außer Acht gelassen werden, damit die Charta soweit dies möglich ist, eine neue Weltordnung schaffen kann, basierend auf der durch den Krieg entstandenen Hierarchien. Gleichwohl geht es darum, ein globales System zur Lösung von Konflikten zu schaffen durch den Einsatz regionaler Organisationen, um möglichst großflächig weltweit Stabilität sicherzustellen. Deren Rolle wurde bestätigt durch Artikel 52 der Charta, und es wird ihnen der Beobachter-Status anerkannt, vorausgesetzt, ihre Ziele und Grundsätze sind mit denen der Vereinten Nationen vereinbar. Auch für die Errichtung des Internationalen Gerichtshofs (IGH, Artikel 92) gab es keine Übereinstimmung, worauf endgültig entschieden wurde, dass die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet sind, die Kompetenzen des IGH anzuerkennen. Die gerichtliche Tätigkeit des IGH bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Staaten, wodurch sein Handlungsspielraum deutlich beschränkt wird. Aber trotz des demokratischen Prinzips "ein Land, eine Stimme", das sowohl von der Vollversammlung als auch vom Sicherheitsrat ausging, wurde insbesondere das Veto-Recht der fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates (Großbritannien, USA, Sowjetunion, China und Frankreich) noch lange später diskutiert. Für viele war dies der Ausdruck eines willkürlichen Widerspruchs zum eigentlichen Sinn der Präambel der Charta. Um dies durchzusetzen und sich somit selbst zum Eckstein der neuen Organisation zu machen, präsentierten sich die "Großen Fünf" als die neuen Autoritäten der Menschlichkeit. Diese Legitimität stützt sich auf dem Prinzip der Verantwortlichkeit und der durch den Krieg entstandenen Realitäten. Während dies anfechtbar war, mussten die anderen Länder befürchten, dass das System nur dazu dienen sollte, die Interessen der "Großen" zu schützen. Die Logik des Kalten Krieges, die ab 1947 immer stärker zu spüren war, und der Koreakrieg zeigen schon bald einige Grenzen dieser Organisation auf. Selbst heute noch gibt es Debatten darüber, dass die 1945 beschlossenen Eckpunkte nicht der heutigen Welt entsprechen würden.
Heute zählen die Vereinten Nationen 193 Mitgliedstaaten, von insgesamt 197 anerkannten Staaten. Zu den in der Charta der Vereinten Nationen festgeschriebenen Prinzipien und Missionen zählen: Erhaltung von weltweitem Frieden und Sicherheit, Gewährleistung des internationalen Rechts, Verbot der Anwendung von Gewalt und Verpflichtung zur friedlichen Beilegung von Antagonismus, Förderung einer nachhaltigen Entwicklung, Bereitstellung von humanitären Hilfen und Schutz der Menschenrechte. Seit 60 Jahren verfügt die UNO über eine militärische Eingreiftruppe, die so genannten Blauhelme, deren Aufgabe in der weltweiten Sicherung des Friedens besteht. Wie der amerikanische Präsident Truman bereits in seiner Abschlussrede 1945 sagte, "ein Sieg über den Krieg selbst...", so liegt in der Tat noch viel Arbeit vor uns.
Mehr kennen
www.un.org/fr
Bibliografie :
Le bataillon français de l'ONU en Corée
Les forces françaises de l'Apronuc au Cambodge, mai 1992-décembre 1993
Les forces françaises dans la guerre de Bosnie
Fotogallerien :
Le bataillon français de l'ONU en Corée
1982 : l'armée française au Liban à travers les photographies du reporter François-Xavier Roch
L'attentat du poste "Drakkar" au Liban, 23 octobre 1983
L'Apronuc (autorité provisoire des Nations-Unies au Cambodge) au Cambodge, mai 1992-décembre 1993
Les casques bleus français au Cambodge dans le cadre de l'APRONUC
Les forces de protection françaises et canadiennes de la FORPRONU à Sarajevo
L'aide humanitaire française et américaine en Somalie : les opérations "Oryx" et "Restore Hope"
Opération "Libage" : aide humanitaire aux populations kurdes
Les opérations Amaryllis et Turquoise au Rwanda (avril-septembre 1994)
Activités des militaires français et étrangers de la KFOR lors de l'été 2000
Reporters en Afghanistan – 2009 1re partie-2e partie
Soutien à l'aide humanitaire d'urgence au Népal
Videos :
Le bataillon français de l'ONU en Corée
De Sarajevo à Kigali : deux années d'interventions extérieures de l'armée française de fin 1992 à fin 1994. 1re partie-2e partie-3e partie
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