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1958 Eine neue Republik im Krieg

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Während der „Schlacht von Algier“: ein Fallschirmjäger des 1. REP überwacht den Clauzel-Markt, alsder von der FLN ausgerufene Streik zu Ende geht und die Läden wieder öffnen, Algier, 3. Februar 1957 © STF/AFP

Im Jahr 1958 herrscht eine außergewöhnliche Lage. Es ereignen sich tiefgreifende institutionelle Änderungen, während das Land seit vier Jahren an einem Krieg beteiligt ist, der ausweglos zu sein scheint. General de Gaulle möchte mit der Verabschiedung einer neuen Verfassung die politische Krise beenden.

Corps 1

1958 beginnt das fünfte Jahr des Algerienkriegs. Er scheint auf politischer wie auf diplomatischer Ebene in einer Sackgasse zu stecken. Die Gespräche mit dem Unabhängigkeitslager, die 1956 begonnen wurden, sind an einem toten Punkt angelangt, da jede Partei unversöhnliche Positionen vertritt: die Nationale Befreiungsfront (FLN) fordert die völlige Unabhängigkeit, während Frankreich in drei Departements seine Souveränität behalten möchte. Daher sprechen weiterhin die Waffen, vor allem an der tunesischen Grenze, wo die „Grenzschlacht“ beginnt.

Dieser Konflikt, dessen Kosten explodieren, spaltet das Land. Daher scheint die Frage legitim, inwieweit die Rückkehr General de Gaulles an die Macht im Mai 1958 und die Verfassungsreform vom Oktober 1958 eine seit Beginn des Algerienkriegs einzigartige Dynamik schaffen, mit der Hoffnung auf eine Beendigung der Krise. Auf militärischer Ebene gelingt es den französischen Streitkräften, die Initiative wieder zu ergreifen, und auf politischer Ebene schafft General de Gaulle Vertrauen mit seiner Absicht, den Konflikt zu beenden, da die neue Verfassung vom Oktober 1958 verschiedene Lösungen eröffnet.

Beginnende Schwächung der nationalen Befreiungsarmee

Seit 1955 bemüht sich die FLN, eine Armee zu bilden, um den wenn auch sehr beschränkten Druck durch die Ankunft des französischen Kontingents einzudämmen. Organisatorische Bemühungen finden beim Kongress von Soummam am 20. August 1956 statt, bei dem offiziell die nationale Befreiungsarmee (Armée de libération nationale, ALN) gegründet wird. Das Umfeld begünstigt außerdem, dass sich die Stimme der Unabhängigkeit äußert. Denn 1956 erstarkt der arabische Nationalismus infolge des diplomatischen Siegs von Nasser nach der Beendigung der Suez-Krise. An den Grenzen zu Marokko und Tunesien, dessen Unabhängigkeit 1956 eine aktive Unterstützung der FLN ermöglicht, werden ALN-Einheiten in Bataillone („Failek“) zu 350 Mann verteilt. Das algerische Staatsgebiet ist in Militärregionen („Wilaya“) aufgeteilt, in denen Kompanien („Katiba“) zu 120 Mann, die in Abschnitte („Ferkas“) zu 30 Mann unterteilt sind, in Verteidigungsgebieten stationiert sind. Diese befinden sich im Allgemeinen an der Kreuzung mehrerer Täler, damit sie in verschiedene Richtungen verlagert werden können, sowie aus Gründen der Versorgung in der Nähe eines Dorfes. Die Einheiten sind hier in kleine Gruppen unterteilt, die sich in natürlichen Unterständen verschanzen, vor allem in Höhlen. Diese auf Mobilität beruhende Strategie zwingt die französische Armee, ihre Truppen auf das gesamte als „nützlich“ angesehene Gebiet aufzuteilen.

Zwischen 1955 und 1957 erstarkt die ALN zusehends, insbesondere in der Region der Großen Kabylei und des Aurès. 1956 schätzt der Kongress von Soummam laut Jacques Frémeaux die Streitkräfte in Algerien auf 20.000 Mann, davon 7.000 Soldaten und 13.000 Partisanen (La France et l’Algérie en guerre, 1830-1870, 1954-1962, Paris, Économica, 2002, S.150); im August 1957 erreicht das Potential der ALN laut Abane Ramdane 90.000 Mann, davon 50.000 Soldaten und 40.000 Partisanen (Harbi Mohamed, L’Algérie et son destin, croyants ou citoyens, Paris, Arcantères, 1997, S.109-110). Ein Jahr später führen die militärischen Erfolge Frankreichs, laut Einschätzung von Guy Pervillé, zu einem deutlichen Rückgang der Unabhängigkeitstruppen (La guerre d’Algérie, histoire et mémoire, Bordeaux, CRDP Aquitaine, 2008, S.185): 50.000 Mann, davon 30.000 in Algerien (20.000 Soldaten und 10.000 Partisanen) und 10.000 Mann an den Grenzen (davon 7.500 in Tunesien).

Dieser Rückgang der ALN-Truppen hat zur Folge, dass weniger Angriffe gegen die französischen Streitkräfte geführt werden. 1958 stellen sie ungefähr ein Viertel der Aktionen der ALN dar, während sich die restlichen drei Viertel auf Anschläge gegen Vermögen oder Personen verteilen (das heißt Aktionen terroristischer Art, die eine Schwächung des herkömmlichen militärischen Potentials der Unabhängigkeitskämpfer offenbaren).

 

commando marine

Das Marinekommando Penfentenyo bei einer Operation in der Gegend von Constantine: Nach dessen Ankunft vor Ort im August 1955 besteht seine Aufgabe in der Sicherung der Küstengebiete, welche die Rebellen der ALN zu kontrollieren versuchen. © B. Pascucci/ECPAD/Verteidigung

 

1954 hat die französische Armee in aller Eile die Lehren des Revolutionskrieges von Indochina auf den algerischen Konflikt übertragen. Der Feind und seine Handlungsmuster wurden daher falsch eingeschätzt, was das französische Kommando veranlasste, vor allem 1955 lokale und punktuelle Operationen je nach Gelegenheit oder Dringlichkeit durchzuführen. Ab 1956 passt sich die Armee, deren Truppenstärke regelmäßig dank der Mobilisierung von Wehrpflichtigen steigt, erfolgreich an die Aktionen der ALN an. Im Laufe des Jahres 1958 werden zwei (1956 festgelegte) Ziele erreicht: einerseits Niederlagen zu vermeiden, die der FLN nutzen könnten, insbesondere in Bezug auf die interne oder internationale Propaganda; andererseits zu verhindern, dass der ALN der Übergang vom Stadium der Kommandos, die in Form von Handstreichen agieren, zu starken Einheiten gelingt, die in der Lage wären, eine mit einem konventionellen Konflikt vergleichbare Auseinandersetzung zu suchen. Der Erfolg kann vor allem zwei Faktoren zugeschrieben werden: erstens der Errichtung von Grenzsperren, welche den Franzosen den Sieg der „Grenzschlacht“ ermöglichten, um die Versorgung der ALN aus dem Ausland zu unterbinden; andererseits im Rahmen eines „psychologischen Krieges“ die Vergiftungsaktion innerhalb der ALN, um sie von innen zu schwächen.

 

bataille des frontières

Das 18. RCP im Einsatz in El Ma El Abiod während der Grenzschlacht. Das 18. RCP nimmt 1958 an 108 Einsätzen teil. © Joubert/ECPAD/Verteidigung

 

„Grenzschlacht“ und „Operation Bleuite“

Vor allem die „Grenzschlacht“ zwischen Januar und April 1958 als Folge der Fertigstellung der Morice-Linie, in deren Rahmen ein 450 km langes Minennetz mit elektrischem Stacheldrahtzaun entlang der Grenze errichtet wurde, hat schrittweise den Nachschub der ALN unterbunden, sodass dieser nicht mehr nach Algerien gelangen konnte. Diese Morice-Linie ergänzt das von der staatlichen Marine eingerichtete System zur Bekämpfung des Waffenhandels über das Mittelmeer. Ab 1955 richtete sie eine Überwachung auf See (SURMAR) ein, die den Waffennachschub für die ALN auf dem Seeweg unterbinden sollte. Ab 1956 verstärkte dann die Halbbrigade der Marineinfanteristen (DBFM) die Überwachung entlang der marokkanischen Grenze. Während es der ALN im Mai 1957 gelingt, ca. tausend Waffen monatlich allein über die tunesische Grenze zu bringen, geht die Zahl Anfang 1958 auf lediglich Hundert zurück. Die ALN wehrt sich gegen die Lahmlegung der Heimatarmee und versucht, die Sperre zwischen Sakiet und Guelma zu durchbrechen. Angesichts dieses Eindringens setzt General Vanuxem, der Kommandant des Gebiets östlich von Constantine, französische Reservisten ein, die vor allem aus Fallschirmjägern bestehen. Letztere, die von den entlang der Grenze aufgestellten Truppen des Sektors unterstützt werden, sollten schwere Angriffe gegen die Einheiten der ALN führen, die versuchten, die Sperre zu durchbrechen. Die wichtigste und letzte Schlacht ist jene von Souk-Ahras im April, namentlich vom 28. April bis 3. Mai 1958, bei der mehr als tausend Kämpfer der ALN eingesetzt werden, die bis zum Kampf Mann gegen Mann gegen die Soldaten des 9. Fallschirmjägerregiments (RCP) kämpften. Letzteres verliert beim Angriff am Berg Mouadjene eine Kompanie, die dem Befehl von Hauptmann Beaumont untersteht (32 Tote und 40 Verwundete) (Montagnon Pierre, La guerre d’Algérie, genèse et engrenage d’une tragédie, Paris, Pygmalion, 1984, S.72).

 

Malah

Soldaten des 2. RPC kämpfen in einem Einsatz bei Malah gegen die Fellaghas, März 1958. © S. Berthoud/ECPAD/Verteidigung

 

Dieser militärische Sieg lässt jedoch die politischen Folgen des unter dem Namen „Folgerecht“ durchgeführten Bombenangriffs am 8. Februar 1958 auf das Dorf Sakiet-Sidi Youssef, das in dem seit 1956 unabhängigen Tunesien liegt, nicht in Vergessenheit geraten. Diese Grenzverletzung und das Ausmaß der zivilen Verluste (69 Tote, 130 Verwundete) führt zu einem deutlichen diplomatischen Rückschlag in den Vereinten Nationen, wo Paris eine Mission der „guten Dienste“ akzeptieren muss, die von Großbritannien und Washington geleitet wird. Diese Folge verstärkt zusätzlich die Kritik an der IV. Republik.

Dann noch der psychologische Krieg, insbesondere mit einer symbolträchtigen Infiltrations- und Vergiftungsaktion, die KJ-27 getauft wurde, auch als „Bleuite“ (Blaukur) bezeichnet, und die vom Geheimdienst des Dienstes für äußere Aufklärung und Spionageabwehr (Service de documentation extérieure et de contre-espionnage, SDECE) in Fortführung der „Schlacht von Algier“ (Januar bis Oktober 1957) ab Januar 1958 gestartet wurde. Diese Aktion sollte die militärischen Einsätze der ALN und ihr Humanpotenzial neutralisieren. Sie wird von Hauptmann Paul-Alain Léger geleitet und zielt vor allem auf Oberst Amirouche, den Anführer der Wilaya III in der Kabylei ab. Da Amirouche überzeugt ist, dass sein Abschnitt von Doppelagenten unterwandert sei, die sich der französischen Sache angeschlossen hatten, startet er innerhalb der Unabhängigkeitskämpfer eine umfassende, blutige Säuberungswelle. Weitere Wilayas sind ebenfalls bald schon von diesen Säuberungen betroffen, die bis 1961 anhalten. Dieser Erfolg, der von Charles-Robert Ageron detailliert beschrieben wird („Complots et purges dans l'armée de libération algérienne (1958-1961)“ in Vingtième Siècle, revue d'histoire, Nr. 59, Juli-September 1998. S.15-27), hat kurzfristig eine verheerende Wirkung auf die Moral der Kämpfer und langfristig den Verlust einer ganzen Generation von Führungskräften zur Folge, die der FLN später fehlen sollten. Eine Bilanz lässt sich nur schwer erstellen; im Laufe der Säuberungen werden die Zahlen der eliminierten ALN-Mitglieder (darunter mehrheitlich ehemalige Stadtbewohner und Akademiker) von Rémy Madoui (J’ai été fellagha, officier français et déserteur, du FLN à l’OAS, Paris, Seuil, 2004, S.98) auf 7.000 geschätzt und von Henri Le Mire (Histoire militaire de la guerre d’Algérie, Paris, Albin Michel, 1982, S.386) auf 15.000.

So stabilisiert sich 1958 die Lage auf militärischer Ebene zum Preis heftiger Kämpfe, aber die diplomatische Lage Frankreichs wird immer schlechter, während die politische Instabilität einen zunehmenden Teil der Öffentlichkeit erzürnt. Angesichts der abwartenden Haltung der Mehrheit der Bevölkerung im französischen Mutterland und der Meinungsverschiedenheiten der muslimischen Bevölkerung in der Unabhängigkeitsfrage verlieren die Gegner der Unabhängigkeit gegenüber der Unentschlossenheit der Staatsmacht die Geduld, da diese keine klare, einheitliche Haltung dazu einnimmt, ob Algerien ein Teil Frankreichs bleiben solle.

„Ich habe euch verstanden“

Das Jahr 1958 ist politisch von der aktiven Suche nach einer stabilen Macht gekennzeichnet, die in der Lage ist, den Konflikt zu beenden. Die Krise vom 13. Mai 1958 führt zur Rückkehr von General de Gaulle, der von allen Parteien als Ausweg und Schutz angesichts der Unfähigkeit der IV. Republik bei der Lösung der Algerienkrise gesehen wird. Er richtet im Oktober 1958 die V. Republik ein, welche für politisch stabile Bedingungen sorgt. Dennoch hält er eine gewisse Zweideutigkeit bezüglich seiner Absichten in Algerien aufrecht. Der Beginn des Jahres 1958 ist einerseits von der Unfähigkeit der Staatsmacht geprägt, auf die Bestrebungen der Verfechter eines französischen Algeriens zu reagieren, und andererseits von den Foltervorwürfen gegen die französische Armee durch Intellektuelle, die damals in der Minderheit waren, wie Henri Alleg (La Question, Lausanne, Éditions de la Cité, 1958) oder Jean-Pierre Vernant (Branche Raphaëlle, La torture et l’armée pendant la guerre d’Algérie, Paris, Gallimard, 2001).

 

Soustelle Alger

Triumphaler Empfang von Jacques Soustelle, Generalgouverneur Algeriens von 1. Februar 1955 bis 30. Januar 1956, in Algier, Mai 1958. © ECPAD/Verteidigung

 

Die Regierungsführung von Guy Mollet (Januar 1956 - Mai 1957) während der Suez-Krise von 1956, dann jene von Félix Gaillard (September 1957 - April 1958) während der Geschehnisse in Sakiet Sidi Youssef führen zu starken Spannungen zwischen den Anhängern eines französischen Algeriens, insbesondere dem Militärkommando von Algier, und den Regierenden. Die bevorstehende Amtseinsetzung von Pierre Pflimlin als Ratspräsident, der als Befürworter von Verhandlungen mit der FLN gesehen wird, veranlasst die Aktivisten, welche Anhänger eines französischen Algeriens sind, am 13. Mai 1958 von Algier aus einen Putsch zu initiieren. Sie bilden einen Wohlfahrtsausschuss, an dessen Spitze sie General Massu stellen, der von General Salan, dem Oberbefehlshaber der Streitkräfte in Algerien, unterstützt wird, der zu Beginn dieser Krise zum Generaldelegierten ernannt wird. Am 1. Juni 1958 erreicht Salan beim Präsidenten der Republik, René Coty, dass General de Gaulle an die Macht berufen wird. Letzterer verstand es geschickt, die Verschlechterung der Lage in Algerien und das Entstehen des Aktionismus gegen die Unabhängigkeit zu nutzen, indem er Signale an die Anhänger eines französischen Algeriens aussandte, während er gleichzeitig auf die Verteidiger der republikanischen Legalität zurückgriff. Später bestärken seine Erklärungen in Algier am 4. Juni („Ich habe euch verstanden“) und dann in Mostaganem am 6. Juni („Es lebe das französische Algerien“) die Gegner der Unabhängigkeit, die damals den Eindruck haben, dass das Kriegsziel eindeutig im Erhalt Algeriens bestehe. Guy Pervillé glaubt jedoch, dass de Gaulle im Juni 1958 denkt, dass sich Algerien eines Tages von Frankreich lösen werde, jedoch ohne zu wissen, mit welchen Mitteln und mit welchen Partnern es diesen Vorgang durchführen könnte.

 

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Wahlkampagne für das Verfassungsreferendum der V. Republik, 1958: in der Mitidja, am Eingang einer Krankenstation. © Jean Marquis/Roger-Viollet

 

Oktober 1958: Veränderung der Pariser Algerienpolitik

Die Ausarbeitung der Verfassung der V. Republik entspricht dem Wunsch General de Gaulles, die Instabilität der Regierung zu beenden, der Bedrohung durch einen militärischen Staatsstreich ein Ende zu setzen und sich aus dem algerischen Schlamassel zurückzuziehen. Die erste Folge ist der Vorrang des allgemeinen Wahlrechts als legitime Quelle der Macht und damit als letzte Instanz für eine Beendigung des Konflikts. Der Verfassungsentwurf, der die Abhaltung eines Referendums vorsieht, wird am 28. September 1958 mit einer großen Mehrheit von 79,25 % angenommen. Von da an spielt die Volksabstimmung eine bedeutende Rolle in der Algerienpolitik des Generals. Denn im Januar 1961 (Referendum über die Selbstbestimmung Algeriens) und im April 1962 (Referendum über die Verträge von Évian) verankern die Wähler die Entwicklung zur Selbstbestimmung und später zur Unabhängigkeit.

Die zweite Folge ist die Wiederherstellung der Stabilität und Hoheit der exekutiven Gewalt, die von General de Gaulle verkörpert wird, der ab Ende 1958 die von Paris seit 1954 verfolgte kompromisslose Linie gegenüber der Unabhängigkeitsbewegung in eine andere Richtung lenkt. Auch wenn die Ankündigung des Plans von Constantine am 3. Oktober 1958 von den Anhängern eines französischen Algeriens als Garantie seiner Absicht, in Algerien bleiben zu wollen, interpretiert werden konnte, wird schnell klar, dass die Bestätigung der Vorrangstellung der zivilen Behörden vor den militärischen Behörden für den General ein Mittel ist, um die Diskussion über die Beendigung des Konflikts zu eröffnen. Nach den Parlamentswahlen vom 30. November 1958, die ans Licht brachten, dass General Salan den Forderungen der Regierung nicht nachgeben würde, wird am 12. Dezember 1958 ein neuer Generaldelegierter, Paul Delouvrier, ernannt. Er erhält wieder die politischen Befugnisse, die Salan übertragen waren. Dieser wird überdies als Oberbefehlshaber durch General Challe ersetzt, dessen Aufgabe nunmehr rein auf den militärischen Bereich beschränkt ist. Er soll durch Umsetzung seines im Januar 1959 eingeleiteten Plans den Sieg vor Ort erzielen. Damit soll General de Gaulle aus einer Position der Stärke mit der FLN verhandeln können, die den „Frieden der Tapferen“ abgelehnt hat, der bei der Pressekonferenz am 23. Oktober vorgeschlagen wurde.

Die dritte Folge des Beginns der V. Republik ist daher die Umstrukturierung der FLN mit der Ausrufung der provisorischen Regierung der algerischen Republik (Gouvernement provisoire de la République algérienne, GPRA), die aus dem Koordinations- und Durchführungsausschuss (Comité de coordination et d’exécution, CEE) hervorgegangen ist, der ein Vorläufer der beim Kongress von Soumman am 20. August 1956 geschaffenen exekutiven Gewalt ist. Die Wahl des Datums für diese Ankündigung, der 19. September 1958, wenige Tage vor dem Referendum über die Annahme der Verfassung, ist wahrscheinlich nicht unerheblich und stellt den Versuch dar, die sowohl auf militärischer als auch auf politischer Ebene verloren gegangene Initiative zurückzugewinnen. Der Präsident der GPRA, Fehrat Abbas, ein gemäßigter, wohlhabender Bürger, trägt dazu bei, dass im Ausland ein positives Bild entsteht. Die Ausrufung der GPRA ist Teil des Radikalisierungsprozesses der FLN mit dem Ziel der Unabhängigkeit, gegenüber der von der neuen Verfassung vorgesehenen Verbindung mit Paris im Rahmen der Gemeinschaft. Außerdem führte die Entscheidung der FLN, jede andere Lösung als die Unabhängigkeit abzulehnen, dazu, dass der Konflikt bei der „Schlacht von Paris“ vom 25. August bis 25. September 1958 auf das Gebiet des Mutterlandes übergriff. Denn durch diesen „Export“ des Konflikts in die Hauptstadt konnte der militärische Rückzug auf algerischem Gebiet ausgeglichen und versucht werden, die Unterstützung der öffentlichen Meinung im Mutterland zu erhalten, um Einfluss auf die Algerienpolitik des Mannes zu nehmen, der die neue Republik verkörpert.

 

discours de Gaulle 1958

Rede von General de Gaulle zur Vorlage der Verfassung der V. Republik, Paris, Place de la République, 4. September 1958. © Bernard Lipnitzki/Roger-Viollet

 

So übernimmt Frankreich im Jahr 1958 erneut auf allen Ebenen die Initiative. Militärisch gelingt es den Unabhängigkeitskämpfern nicht, die Lahmlegung der Heimatarmee aufzuhalten, vor allem weil die Grenzen fast hermetisch abgeriegelt wurden. Auf politischer Ebene ist die FLN seit den Ereignissen im Mai 1958, die General de Gaulle an die Macht brachten, über die möglichen Konsequenzen der Popularität De Gaulles für die Lösung des Konflikts beunruhigt, ebenso wie über die Folgen der neuen Verfassung vom Oktober 1958. Die Sehnsucht der Franzosen und Algerier nach Frieden lässt General de Gaulle denken, dass eine Autonomielösung in einem französischen Ganzen möglich wäre. Ein Jahr später scheint er nach dem Scheitern seiner Verhandlungsversuche in seine Überlegungen einzubeziehen, dass nur die praktischen Aspekte der Anerkennung einer völligen und uneingeschränkten Unabhängigkeit Gegenstand eines Kompromisses mit der FLN sein könnten.

 

Kommandant Romain Choron, Leiter der Abteilung für Gesprächsarchive im Historischen Dienst der Verteidigung in Les chemins de la mémoire Nr. 265 November/Dezember 2018