Internierung von Zigeunern während des Zweiten Weltkriegs in Frankreich
Von Marie-Christine Hubert[1]
Zwischen 1940 und 1946 wurden mehr als 6.500 Männer, Frauen und Kinder in Frankreich in etwa dreißig Lagern allein aufgrund der Tatsache interniert, dass sie von den deutschen und französischen Behörden als Zigeuner betrachtet wurden. Diese Geschichte gehört sowohl in den Bereich der Rassenverfolgungen, die in Nazideutschland stattfanden, als auch in jenen der Repression des Nomadentums, eine Politik, die von vielen westlichen Demokratien wie Frankreich verfolgt wurde.
Ab 1912 richten die französischen Behörden ein System zur Überwachung der französischen und ausländischen Fahrenden ein. Besondere Aufmerksamkeit wurde auf die Zigeuner gelegt. Dabei wurde die Nomadenordnung geschaffen und ein Identitätserkennungsbuch eingeführt, das die Überwachung der Fortbewegung und eine Identifizierung der “Nomaden” ermöglichte. Etwa 40.000 Menschen wurden so vor dem Krieg karteimäßig erfasst.
Am 6. April 1940 verbietet die Dritte Republik den Nomaden auf dem Gebiet Kontinentalfrankreichs für die gesamte Dauer des Krieges das Reisen und verpflichtet sie zu einem festen Wohnsitz. Am 4. Oktober 1940 befehlen die Besatzungsbehörden den Präfekten der besetzten Zone die Internierung der Zigeuner. Die Gendarmen haben daher zuerst die Familien verhaftet, die im April der Wohnsitzpflicht unterworfen worden waren und die ein Erkennungsbuch hatten. Es wurden auch Schausteller, Wanderarbeiter, Obdachlose und ausgegrenzte Sesshafte interniert, das heißt, alle Personen, die von den deutschen oder französischen Behörden verdächtigt wurden, Zigeuner zu sein.
Nachdem sie zuerst übereilt in Steinbrüchen und verlassenen Schlössern gesammelt wurden, brachte man die Familien dann schnell in besser gegliederte Lager, die von den Präfekturen verwaltet und von Gendarmen überwacht wurden, wie jene in Mérignac (Gironde), Moisdon-la-Rivière (Loire-Atlantique) oder Poitiers (Vienne). Ende 1941 wurden die Zigeuner in Regionallager umgruppiert, wie jene in Montreuil-Bellay (Maine-et-Loire), Mulsanne (Sarthe), Jargeau (Loiret) und Saint-Maurice-aux-Riches-Hommes (Yonne).
Kälte, Hunger und mangelnde Hygiene machten den Schwächsten, den Kleinkindern und Alten, zu schaffen. Die Familien konnten das Lager verlassen und in der Nähe einen verpflichtenden Wohnsitz zugeteilt bekommen, auch wenn die notwendigen Bedingungen (fester Wohnsitz, Arbeit, Zustimmung verschiedener Behörden) ohne Hilfe von außen schwer zu erfüllen waren. Die Internierung wie die Freilassung waren vor allem eine willkürliche Entscheidung, die vom guten Willen der Präfekten und der Deutschen abhing.
In der freien Zone war die Wohnsitzpflicht die Regel. Dennoch wurden die im Sommer 1940 aus Elsass-Lothringen vertriebenen Zigeuner in den Lagern Argelès-sur-Mer, Barcarès und Rivesaltes interniert. Im Mai 1942 richtete die Vichy-Regierung in Saliers (Bouches-du-Rhône) ein eigenes Zigeunerlager ein[2]. Das Propagandaobjekt, das nach einer bestimmten Architektur errichtet wurde, nimmt im August 1942 die Zigeuner aus Rivesaltes auf, aber auch Nomaden, die von den Präfekten der freien Zone als unerwünscht angesehen wurden. Das Lager Lannemezan im Département Hautes-Pyrénées war für ausländische Nomaden bestimmt[3].
Die Zigeuner wurden 1944 nicht wie die anderen Verwaltungsgefangenen befreit. Die Internierung wurde mit der Wohnsitzpflicht gleichgesetzt, zumal das Dekret vom 6. April immer noch in Kraft war. Erst mit dem Dekret vom 10. Mai 1946, welches das Kriegsende offiziell bestätigte, wurden die letzten Nomaden aus dem Lager Alliers (Charente) freigelassen... erst einige Zeit nach den Kollaborateuren.
Das Dekret Himmlers vom 16. Dezember 1942, das die Deportation der Zigeuner des großen Reichs nach Auschwitz befahl, galt nicht für Frankreich. Dennoch wurden 145 Franzosen, die in den an Belgien angegliederten Départements des Nordens und Pas-de-Calais gefangen waren, mit dem Transport Z am 15. Januar 1944 deportiert. Die in Poitiers internierten Männer wurden 1943 im Zuge der Operation Meerschaum in die Lager Sachsenhausen und Buchenwald deportiert, die eine neue Repressionspolitik durch die massive Deportierung politischer Gegner mit der Versorgung der Lager mit Zwangsarbeitern verband.
Nach dem Krieg wurden diese mittellosen, hart getroffenen Familien neuerlich der Nomadenordnung unterworfen. 1969 wurde das Identitätserkennungsbuch durch ein weniger strenges, aber genauso diskriminierendes Fahrtenbuch ersetzt. Erst 2010 und 2016 erkennt Frankreich offiziell die Verantwortung für die Internierung einer Randgruppe ihrer Mitbürger an, denn die internierten Zigeuner waren tatsächlich zu über 90 % französische Staatsbürger.
[1] Emmanuel Filhol, Marie-Christine Hubert, Les Tsiganes en France : un sort à part 1939-1946, Perrin, 2009.
[2] Mathieu Pernot, Un camp pour les Bohémiens. Mémoires du camp d'internement pour nomades de Saliers, Actes Sud, 2001.
[3] Siehe die autobiografischen Werke von Matéo Maximoff.